Unser Service rund um das Thema Sprechstundenbedarf

Wir liefern Ihnen das komplette Sortiment aller namenhaften Hersteller und bieten Ihnen ein umfangreiches Service-Angebot rund um das Thema Sprechstundenbedarf. Angefangen bei der Beratung und Bestellung bis hin zur Abrechnung sind wir jederzeit für Sie da und das selbstverständlich kostenlos.

SPRECHSTUNDENBEDARF (SSB)

bezeichnet Produkte und Produktgruppen (Verbandmittel, Arzneitmittel oder medizinisch-technische Hilfsmittel), die im Rahmen der ambulanten Behandlung und bei Akut- und Notfallbehandlungen für mehr als einen Patienten / einer Patientin zur Verfügung stehen müssen. Welche Produkte als SSB verordnungsfähig sind, wird von den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in der sogenannten Sprechstundenbedarfsvereinbarung festgelegt.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre benötigten Produkte über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind oder unter die sogenannten Sachkosten beziehungsweise den Praxisbedarf fallen, stehen wir immer beratend an Ihrer Seite.

Bestellung

Geben Sie Ihre Bestellung telefonisch, per Fax, per Mail oder mittels Ihres individuellen Bestellformulars auf.

Wir ermitteln daraufhin, welche Ihrer gewünschten Produkte unter den Sprechstundenbedarf fallen.

Lieferung

Sie erhalten Ihr Paket mit der gewünschten Ware schnellstmöglich und versandkostenfrei.

Dem beiliegenden Lieferschein können Sie entnehmen, welche Produkte über den Praxisbedarf abgerechnet werden und welche Produkte über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind.

Rezept-Ausstellung

Lassen Sie uns die Sprechstundenbedarfs-Rezepte vollständig ausgefüllt zukommen.

Gerne erstellen wir Ihnen zur Vereinfachung monatliche Aufstellungen.

Abrechnung

Wir sind Partner aller Kassen und rechnen Ihren Sprechstundenbedarf selbstverständlich kostenlos ab.

WORAUF MUSS ICH BEI DER REZEPTAUSSTELLUNG ACHTEN?

Sprechstundenbedarfsrezepte müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Andernfalls werden unvollständig oder falsch ausgefüllte Rezepte von der Rezeptprüfstelle gekürzt oder sogar zurückgewiesen und können somit nicht abgerechnet werden!

Dies bedeutet, dass jedes Sprechstundenbedarfsrezept die nebenstehenden Angaben (Ziffer 1-8) enthalten muss.

Achtung, es handelt sich hierbei um ein Musterbeispiel für den Sprechstundenbedarf Nordrhein!

Unsere Rezeptausfüllhilfe steht Ihnen hier zum download bereit.

Ausfüllhilfe SSB-Rezepte

PDF Download - 1 MB

Sie haben Fragen rund um das Thema Sprechstundenbedarf?

Rufen Sie uns einfach an unter 02102 99699-0
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@gatermann-med.de

Sie haben Fragen speziell zur Rezeptabrechnung?

Rufen Sie einfach Frau Andrea Behrensmeyer an unter
02102 99699-18 oder schreiben Sie eine E-Mail an Rezeptabrechnung@gatermann-med.de